Brief von Roman Koidl – die tägliche Kolumne im BLICK (CH) Liebe Justitia, das Jura-Studium verleitet viele Anwälte zur Annahme, mit dem Abschluss auch gleich das Recht selbst erworben zu haben. Weil das Nichtjuristen nervt, ist folgender Bericht ebenso erquicklich, wie er für das zuvor Gesagte bezeichnend ist. Ein Junganwalt möchte seiner frisch angetrauten imponieren und verklagt den Reiseveranstalter auf 50.000 Franken, weil die Hochzeitsreise nicht seinem „Anforderungsprofil“ entsprach. Wir fragen uns natürlich insgeheim, was das im Kontext einer Hochzeitsreise bedeutet. Nebensache. Des Rechts Rächer wollte nicht nur den Reisepreis von 16.000 Franken retourniert, sondern natürlich Schadenersatz, sonst wäre er ja auch kein Anwalt. Weil er jedoch besonders spitzfindig sein wollte, machte er einen Formfehler. Das Begehren wurde abgewiesen. Kosten des Rechtstreits: 16.000 Franken. Jedem das Seine! Roman Maria Koidl